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Reibungsloser Start mit den neuen eForms

Pünktlich zum 25.Oktober 2023 wurden die eVergabe-Plattformen der RIB Software GmbH auf den neuen Veröffentlichungsstandard der EU, die sogenannten eForms, angepasst. Die eForms sind für alle öffentlichen Auftraggeber verpflichtend, um Bekanntmachungen auf der TED-Plattform der EU (Tenders Electronic Daily) beim Amt für Veröffentlichungen zu publizieren. In den ersten sechs Wochen nach Aktivierung der neuen Schnittstelle wurden bereits über 1.000 Bekanntmachungen von den verschiedenen eVergabe-Plattformen der RIB Software GmbH bei der EU publiziert. 

Seit dem 25. Oktober 2023 ist die Schnittstelle zu eForms im Rahmen der neuen Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) gesetzlich vorgeschrieben. Sie lösen das bisher gültige Standardformular ab. Gemäß der neuen Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 sind bestimmte Datenfelder und Regeln verbindlich und einheitlich in der gesamten EU anzuwenden, während nationale Regelungen teilweise weiterhin zulässig sind und ergänzt werden können. Die Durchführungsverordnung gilt für Vergaben mit einem Auftragswert über den EU-Schwellenwerten. Seit dem 25. Oktober 2023 besteht eine verbindliche Verwendungspflicht für eForms gemäß Artikel 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780. 

Das deutsche Vergaberecht wurde mit der Verordnung zur Anpassung an die neuen eForms gemäß dem Bundesgesetzblatt vom 23. August 2023 an die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 angepasst. Diese Anpassung betrifft nationale Vergaberegelungen für Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte und umfasst die Vergabeverordnung (VgV), Sektorenverordnung (SektVO), Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) sowie die Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV). Der hierfür angepasste Paragraf 10a VgV regelt die verbindliche Anwendung von eForms. In den anderen Vergabeverordnungen wird auf diese grundlegende Regelung verwiesen. Außerdem werden Verweise in den nationalen Vergabeverordnungen, die bisher auf die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986 hinwiesen, durch Verweise auf die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 ersetzt.  

Es ist jetzt unter anderem zwingend vorgeschrieben, dass Informationen zu strategischen Aspekten der Beschaffung, speziell mit Angaben zu den umweltbezogenen, sozialen und innovativen Beschaffungen, gemacht werden müssen. Von den Auftraggebern muss ebenfalls angegeben werden, ob und in welchem Umfang sie entsprechende Nachhaltigkeitskriterien verwenden oder fordern. Dies betrifft auch die sozialen und umweltbezogenen Aspekte sowie Angaben darüber, ob die Ausschreibung für kleine und mittlere Unternehmen sowie Startups geeignet ist. 

In den vergangenen Jahren wurden Informationen über Beschaffungen in festen, papierähnlichen Vorlagen oder Formularen erfasst und an die Europäische Union übermittelt, um sie öffentlich bekannt zu machen. Bei den neuen eForms handelt es sich nicht um ein starres Formular, sondern um viele verschiedene Datenfelder, die in unterschiedliche Kategorien unterteilt sind und in einem digitalen Formular (dem eForm) zusammengeführt werden können. Derzeit stehen 40 verschiedene eForms mit über 280 Datenfeldern zur Übermittlung an die EU zur Verfügung. 

Die eForms stehen im Mittelpunkt des digitalen Wandels des öffentlichen Auftragswesens innerhalb der EU. Durch die Verwendung eines gemeinsamen Standards sowie einer einheitlichen Terminologie sollen sie dabei unterstützen, die Qualität und Analyse der Daten mittel- bis langfristig zu verbessern.
 

www.rib-software.com

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